Rechtsprechung
BGH, 05.11.1992 - 4 StR 517/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Angaben zu Straftaten des Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 31 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 05.11.1992 - 4 StR 517/92
Es ist deshalb das Risiko des Angeklagten, daß er die Privilegierung des § 31 BtMG deshalb nicht erlangt, weil er einen zwar möglicherweise wahren, aber nicht bis zum Schluß der Beweisaufnahme zur Überzeugung des Tatrichters bewiesenen Sachverhalt schildert (vgl. BGHSt 31, 163, 167). - BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87
Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat
Auszug aus BGH, 05.11.1992 - 4 StR 517/92
Die allein auf die Sachrüge gestützte Beanstandung, die Strafkammer habe zu Unrecht die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG nicht angenommen, greift unabhängig davon, ob die "Angaben zu Straftaten des Zeugen T." (UA 17) überhaupt den Zusammenhang aufweisen, der in § 31 Nr. 1 BtMG vorausgesetzt ist (vgl. dazu BGH NStZ 1988, 505, 506; 1991, 290 = StV 1991, 262, 263), deshalb nicht durch, weil der Tatrichter sich nicht die erforderliche Überzeugung hat verschaffen können, daß die "erst unmittelbar vor dem Ende der Hauptverhandlung gemacht(en)" Angaben des Angeklagten über die strafrechtliche Verstrickung des Zeugen zutreffen. - BGH, 20.02.1991 - 2 StR 608/90
Aufklärungsbeitrag hinsichtlich der eigenen Tat
Auszug aus BGH, 05.11.1992 - 4 StR 517/92
Die allein auf die Sachrüge gestützte Beanstandung, die Strafkammer habe zu Unrecht die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG nicht angenommen, greift unabhängig davon, ob die "Angaben zu Straftaten des Zeugen T." (UA 17) überhaupt den Zusammenhang aufweisen, der in § 31 Nr. 1 BtMG vorausgesetzt ist (vgl. dazu BGH NStZ 1988, 505, 506; 1991, 290 = StV 1991, 262, 263), deshalb nicht durch, weil der Tatrichter sich nicht die erforderliche Überzeugung hat verschaffen können, daß die "erst unmittelbar vor dem Ende der Hauptverhandlung gemacht(en)" Angaben des Angeklagten über die strafrechtliche Verstrickung des Zeugen zutreffen. - BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91
Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag - …
Auszug aus BGH, 05.11.1992 - 4 StR 517/92
Dies weist keinen Rechtsfehler auf (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7, 21). - BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88
Voraussetzungen für die Strafrahmenverschiebung nach § 31 Nr. 1 …
Auszug aus BGH, 05.11.1992 - 4 StR 517/92
Dies weist keinen Rechtsfehler auf (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7, 21).
- BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93
Betäubungsmittel - Aufklärungserfolg
§ 31 Nr. 1 BtMG verlangt, daß ein Aufklärungserfolg eingetreten ist (BGHSt 31, 163 (166 f);… BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 7, 10, 11, 14, 20 und 22; BGH StV 1984, 287; 1986, 436; NStZ 1989, 580; Beschluß vom 5. November 1992 - 4 StR 517/92 -).